Mitteilung von Eigentümerwechseln
Gebührenschuldner für die Abfallgebühren ist der Grundstückseigentümer. Bei Wechsel des Eigentümers bitten wir, uns zu informieren.
Kontaktinformationen:
Die Zuständigkeiten der Zentralen Abfallgebührenstelle (ZAG) sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:
>> Ansprechpersonen der ZAG